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Umsatzsteuererhöhungen in Frankreich ab dem 1.1.2014

Steuer6. November 2013

Zum 1.1.2014 änderten sich in Frankreich mehrere Umsatzsteuersätze. Für Lieferungen, Dienstleistungen und Anzahlungen galten neue Anwendungsvorschriften.

Wir möchten Sie nochmals auf die Anwendungsvorschriften für die am 1.1.2014 eintreffende Umsatzsteuererhöhung von 7 auf 10 % sowie von 19,6 % auf 20 % beim Normalsteuersatz aufmerksam machen.

Die neuen Umsatzsteuersätze kamen demnach zur Anwendung:

1. Bei Warenlieferungen

  • Anwendung des neuen USt-Satzes bei Lieferung ab dem 1.1.2014
  • Auf Anzahlungen vor dem 1.1.2014 war der alte USt-Satz anwendbar
  • Bei Lieferung in 2013 und Bezahlung in 2014 blieb der alte USt-Satz anwendbar

2. Bei Dienstleistungen (bei Nicht-Option für die Sollbesteuerung)

  • Anwendung des neuen USt-Satzes bei Leistungserbringung ab dem 1.1.2014
  • Auf Anzahlungen vor dem 1.1.2014 war der alte USt-Satz anwendbar

Die ursprünglich angekündigte Herabsetzung des weiteren reduzierten Steuersatzes von 5,5 % auf 5 % wurde letztlich nicht umgesetzt.