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Gesetzlicher Zinssatz in Frankreich
Frankreich stellte 2015 die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes um und differenzierte erstmals nach Art der Parteien. Das wirkt sich auf Verzugszinsen und zahlreiche Verwaltungsverfahren aus.
Mit Erlass vom 23.12.2014 wurde der gesetzliche Zinssatz für das 1. Halbjahr 2015 neu festgesetzt. Die Berechnungsmodalitäten wurden dabei vollständig umgestellt.
Entscheidend ist seither die Unterscheidung nach der Art der Parteien:
- Privatperson / Privatperson
- Geschäftsleute / Privatperson
- Geschäftsleute / Geschäftsleute
- Privatperson / Geschäftsleute
Zugleich erfolgt die Anpassung halbjährlich und nicht mehr jährlich. Die Zinssätze betrugen für das 1. Halbjahr 2015 je nach Konstellation 4,06 % oder 0,93 %.
Zur Berechnung ist eine einfache Formel anzuwenden:
Betrag × anzuwendender Zinssatz × Anzahl der Tage des Verzugs / 365
Der gesetzliche Zinssatz kommt in verschiedenen Bereichen zur Berechnung von Verzugszinsen zur Anwendung, darunter auch gegenüber der Finanzverwaltung, Banken und anderen Gläubigern.