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Neue Gewerbesteuer in Frankreich

Steuer4. Juni 2010

Die Reform der französischen Gewerbesteuer führte zur Aufteilung in CFE und CVAE. Wir erklären die neuen Pflichten, Fristen und Meldewege.

Die französische Gewerbesteuer besteht seit ihrer Reform erstmals aus zwei Teilen: der auf Basis des grundsteuerpflichtigen Vermögens ermittelten CFE und der auf Basis des sogenannten Mehrwertes berechneten CVAE.

1. CFE

  • Abgabe des Formulars N° 1447 bis zum 15.06.2010 in Papierform
  • Anzahlung zum 15.6.2010 nur, wenn die Gewerbesteuer 2009 mehr als 3.000 EUR betrug
  • Bescheide für die Anzahlungen werden grundsätzlich versandt; andernfalls erfolgt die Ermittlung als 10 % der GewSt-Last 2009

2. CVAE

  • Für die CVAE sind zwei Erklärungen bis zum 15.06.2010 abzugeben:
  • - Formular N° 1330 zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage
  • - Formular N° 1329 zur Ermittlung der am 15.6.2010 fälligen Anzahlung
  • Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich über das Internet-Portal, sofern die Umsatzerlöse über 500.000 EUR liegen
  • Die Finanzverwaltung hatte später eine Verlängerung der Internet-Abgabe bis zum 28.6.2010 allgemein bekanntgegeben
  • Auch die Zahlung erfolgte grundsätzlich über den Internet-Zugang

Die Reform machte die Gewerbesteuer technisch und formal deutlich aufwendiger und verlangte von Unternehmen eine frühzeitige Vorbereitung der Erklärungen.