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Neues Steuergesetz in Frankreich

Steuer23. Januar 2009

Das Finanzgesetz 2009 brachte zahlreiche Änderungen bei Einkommensteuer, Unternehmenssteuern, Abschreibungen, Verlustnutzung und Sozialabgaben. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Das Finanzgesetz 2009 ist am 27.12.2008 verabschiedet worden. Es brachte eine Reihe relevanter Anpassungen für Privatpersonen und Unternehmen.

Einkommensteuer und Abgaben

Die Einkommensteuerstaffeln wurden indexiert angepasst. Auch verschiedene Grenzwerte, etwa für Quellensteuerstaffeln und steuerfreie Essenszuschüsse, wurden neu festgesetzt.

Zusätzlich wurden mehrere steuerliche Vergünstigungen präzisiert, unter anderem für bestimmte Immobilien mit Serviceleistungen sowie für energetische Investitionen und die Finanzierung des Hauptwohnsitzes.

Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Auch die Vermögensteuer- und Erbschaftsteuerstaffeln wurden um 2,9 % angehoben. Dadurch verschoben sich die relevanten Schwellenwerte für die Steuerpflicht.

Unternehmenssteuern

Im Unternehmensbereich änderten sich unter anderem die Regeln für:

  • den Betriebsausgabenabzug bei gemischt genutzten Unterkünften,
  • die Sofortabschreibung bestimmter Umwelt- und Lärmschutzinvestitionen,
  • die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung,
  • die stufenweise Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer,
  • begünstigte Steuersätze auf bestimmte Immobilienveräußerungen,
  • die Nutzung von Verlusten aus Auslandstöchtern.

Sozialversicherungsrecht

Ebenfalls betroffen waren Fahrtkosten, Sozialversicherungsbefreiungen in bestimmten Gebieten sowie neue Hinweis- und Nachweispflichten auf der Gehaltsabrechnung.

Finanzänderungsgesetz 2008

Ergänzend wurden Verfahren bei Steuererstattungen, degressiver Abschreibung, Abgabefristen und Gewerbesteuerregelungen vereinfacht oder angepasst.

Insgesamt zeigte das Gesetz den Trend zu stärkerer Digitalisierung, vereinheitlichten Fristen und einer breiteren steuerlichen Steuerung von Investitionen.