Neuigkeiten

Geplante Änderungen auf dem Gebiet elektronischer Steuererklärungen

Steuer4. Dezember 2009

Frankreich plante eine weitere Ausweitung der elektronischen Meldepflichten für Umsatzsteuer, Intrastat, DAS2 und IFU. Betroffen waren damit zahlreiche Unternehmen.

Elektronische Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzhöhe, ab der Unternehmen zur elektronischen Abgabe und Bezahlung der Umsatzsteuer verpflichtet sind, sollte ab dem 1. Oktober 2010 von 760.000 EUR auf 500.000 EUR und ab dem 1. Oktober 2011 auf 230.000 EUR herabgesetzt werden.

Elektronische DEB-Erklärung

Die elektronische Übermittlung der Intrastat-Erklärung sollte darüber hinaus für große Unternehmen ab dem 1. Juli 2010 verpflichtend werden.

Elektronische DAS2

Ab dem 1. Januar 2010 waren alle Unternehmen verpflichtet, die Honorarerklärung DAS2 in elektronischer Form abzugeben, wenn die Anzahl der Begünstigten im Vorjahr mindestens 200 betrug.

Elektronische IFU

Die Pflicht zur elektronischen Anmeldung der IFU wurde ab 2010 erweitert für alle Erklärenden, die im Vorjahr weniger als 100 Erklärungen, aber einen Betrag von mindestens 15.000 EUR deklariert hatten.

Die geplanten Änderungen zeigten eine klare Tendenz zu mehr Digitalisierung und damit zu strengeren technischen Anforderungen an Unternehmen und Berater.