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Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen: Was Sie wissen müssen

International 20. Januar 2025

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich regelt, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Wir erläutern die wichtigsten Grundsätze für Unternehmen und Arbeitnehmer.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich, zuletzt aktualisiert 2016, ist ein zentrales Instrument für alle, die in beiden Ländern geschäftlich tätig sind.

Grundprinzip

Das DBA verhindert, dass dieselben Einkünfte in beiden Ländern versteuert werden müssen. Es legt fest, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.

Unternehmensgewinne

Gewinne eines deutschen Unternehmens, das keine Betriebsstätte in Frankreich hat, werden nur in Deutschland besteuert. Liegt eine Betriebsstätte vor, können die ihr zuzuordnenden Gewinne in Frankreich besteuert werden.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer werden grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem sie ihre Arbeit ausüben. Grenzgängerregelungen können hiervon abweichen.

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

Das DBA enthält spezifische Regelungen für die Besteuerung grenzüberschreitender Kapitalerträge und Lizenzgebühren.

Unser Tipp

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten sollte stets eine fachkundige steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse Ihrer Situation.