Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Frankreich, zuletzt aktualisiert 2016, ist ein zentrales Instrument für alle, die in beiden Ländern geschäftlich tätig sind.
Grundprinzip
Das DBA verhindert, dass dieselben Einkünfte in beiden Ländern versteuert werden müssen. Es legt fest, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.
Unternehmensgewinne
Gewinne eines deutschen Unternehmens, das keine Betriebsstätte in Frankreich hat, werden nur in Deutschland besteuert. Liegt eine Betriebsstätte vor, können die ihr zuzuordnenden Gewinne in Frankreich besteuert werden.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer werden grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem sie ihre Arbeit ausüben. Grenzgängerregelungen können hiervon abweichen.
Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
Das DBA enthält spezifische Regelungen für die Besteuerung grenzüberschreitender Kapitalerträge und Lizenzgebühren.
Unser Tipp
Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten sollte stets eine fachkundige steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse Ihrer Situation.