Das Jahr 2025 bringt in Frankreich eine Reihe von steuerlichen Neuerungen, die für deutsch-französische Unternehmen und Expatriates von Bedeutung sind.
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz bleibt bei 25 % für alle Unternehmen unabhängig von Größe und Umsatz. Für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz unter 10 Mio. Euro gilt weiterhin der ermäßigte Satz von 15 % auf die ersten 42.500 Euro des steuerpflichtigen Gewinns.
Umsatzsteuer (TVA)
Die Standardrate der TVA bleibt unverändert bei 20 %. Anpassungen gibt es bei bestimmten ermäßigten Steuersätzen für digitale Dienstleistungen und Umweltprodukte.
Änderungen bei der Einkommensteuer
Die Einkommensteuerklassen wurden an die Inflation angepasst. Dies führt für viele Steuerpflichtige zu einer leichten Entlastung.
Handlungsempfehlungen
Wir empfehlen unseren Mandanten, ihre Steuerstruktur im Hinblick auf die neuen Regelungen zu überprüfen. Unsere Experten stehen für eine individuelle Beratung zur Verfügung.