Wenn deutsche Unternehmen in Frankreich aktiv werden wollen, steht meist die Wahl zwischen zwei Rechtsformen im Vordergrund: der SAS (Société par actions simplifiée) und der SARL (Société à responsabilité limitée).
SARL (Société à responsabilité limitée)
Die SARL entspricht in etwa der deutschen GmbH. Sie bietet eine haftungsbeschränkte Struktur mit festgelegten gesetzlichen Regelungen. Die Geschäftsführung (gérance) unterliegt strengeren gesetzlichen Vorgaben.
- Stammkapital: mindestens 1 Euro (keine gesetzliche Mindestanforderung)
- Gesellschafter: 1 bis 100
- Geschäftsführer (gérant): muss keine Gesellschafter sein
- Gut geeignet für kleine und mittlere Unternehmen
SAS (Société par actions simplifiée)
Die SAS ist flexibler und wird heute bevorzugt. Sie ermöglicht weitgehende Satzungsfreiheit und eignet sich besonders für Tochtergesellschaften internationaler Konzerne.
- Stammkapital: frei wählbar
- Gesellschafter: mindestens einer
- Präsident (président): kann eine juristische oder natürliche Person sein
- Sehr flexibel in der Gesellschaftsstruktur
Empfehlung
Für deutsche Muttergesellschaften, die eine Tochtergesellschaft in Frankreich gründen möchten, empfehlen wir in der Regel die SAS aufgrund ihrer Flexibilität. Für kleinere operative Gesellschaften kann die SARL die bessere Wahl sein.
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie von der Rechtsformwahl bis zur Eintragung.